LocaFox POS: All-in-One-Kassensystem für den Einzelhandel

Für Einzelhändler mit wenigen Mitarbeitern wird es immer schwieriger, auf dem Markt zu bestehen. Die alltäglichen Aufgaben im Geschäft werden nicht weniger, und der Aufbau eines Online-Auftritts kostet jede Menge Zeit. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen ein Tablet-gestütztes POS-System mit integrierter Warenwirtschaft und Funktionen zur Steigerung der Online-Präsenz zu entwickeln.

Das LocaFox POS soll Einzelhändlern aus allen Branchen helfen, bestehende Prozesse im Geschäft zu erleichtern sowie den Weg ins Internet zu ebnen. Dabei liegt unser Fokus auf der intuitiven Bedienung der Kasse, um das Kassieren so einfach, schnell und übersichtlich wie möglich zu gestalten. Das LocaFox POS ist Kasse, Warenwirtschaftssystem, elektronisches Kassenbuch und E-Commerce-Lösung in einem. Die Tablet-Kasse auf Android-Basis soll Händlern einerseits das Kassieren und die Verwaltung ihrer Bestände vereinfachen, andererseits für eine direkte Anbindung an reichweitenstarke Plattformen im Internet sorgen, um die Ladenfrequenz und den Abverkauf zu erhöhen. Mit dem integrierten elektronischen Kassenbuch sind Sie auch buchhalterisch finanzamtkonform bzw. GoBD-konform auf dem aktuellsten Stand. Zukünftige Software-Updates sind inklusive.

Zusätzlich zur Kassensoftware beinhaltet das mobile Kassenssystem ein Tablet, einen Bondrucker, eine Kassenlade und auf Wunsch einen Barcodescanner. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie daran interessiert sind:

– Ihr Geschäft mit einer GoBD-konformen Kasse aufzurüsten
– bestehende Prozesse zu optimieren, um Zeit für neue Herausforderungen zu gewinnen
– im Netz besser auffindbar zu sein, um Kunden zurück in Ihr Geschäft zu locken

Es wird Zeit, Ihre alte Registrierkasse gegen ein Tablet mit Touchscreen zu ersetzen. Wir freuen uns auf Sie!

Fragen und Antworten zu KassenSichV und TSE

Alle Kassensysteme müssen bis zum Ende der Übergangsphase mit einer zertifizierten technischen Sicherungs­einrichtung (TSE) ausgestattet sein um die Anforderungen der Kassensicherungs­verordnung (KassenSichV) zu erfüllen.

Keine Angst vor der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Zum 01. Januar 2020 tritt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Elektronische Aufzeichnungen, die du in enforePOS tätigst, entsprechen den Anforderungen des § 146a AO (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme) der der Kassensicherungsverordnung zu Grunde liegt. Ein Bestandteil der Verordnung ist die Bereitstellung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Verbindung mit einer digitalen Schnittstelle zur Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 6. November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 147a AO ohne zertifizierte TSE bis zum 30.09.2020 ausgegeben. Dies bedeutet, dass es nicht beanstandet wird, wenn der Unternehmer bis zum 30.09.2020 noch keine TSE an seinem Kassensystem einsetzt und die Anmeldung der Kassen beim zuständigen Finanzamt noch nicht erfolgt ist.

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?

Bereits seit Dezember 2016 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft. Mit der neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) hat der Gesetzgeber nun deutlich schärfere Anforderungen festgelegt, die ein Kassensystem erfüllen muss.  

  •     Belegausgabe-Pflicht - Erstellung von Belegen und Überlassung an den Kunden
  •     Einzelaufzeichnungs-Pflicht - Vollständige Erfassung aller aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle
  •     TSE-Pflicht - Ausstattung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30.09.2020
  •     Meldepflicht - Anmeldung und Abmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt
  •     Datensicherung/Archivierung - Digitale Aufzeichnungen sind zu sichern und verfügbar zu halten

Was bedeutet die Belegausgabe-Pflicht?

Ab dem 01.01.2020 ist jeder Unternehmer verpflichtet, einen korrekten Beleg zu einem Kassiervorgang zu erstellen und dem Käufer bzw. Kunden zu überlassen, es sei denn, dem Unternehmer wurde eine Befreiung von der Belegausgabepflicht erteilt. Nach § 6 Satz 3 KassenSichV kann der Beleg in Papierform oder elektronisch erstellt werden.

Unsere Kassensysteme bieten standardmäßig die Erstellung der Belege als Papierausdruck oder den elektronischen Versand per E-Mail oder SMS an. Somit hast du drei Möglichkeiten deiner Verpflichtung als Verkäufer nachzukommen, dem Käufer den Beleg nach Abschluß des Kassiervorgangs zu überlassen. Die Pflicht zur Ausgabe des Beleges besteht unabhängig davon, dass alle Daten gemäß den Anforderungen der KassenSichV in deinem cloudbasierten Geschäftsaccount speichert.

Wenn du mit Kunden an Aufträgen arbeitest, kannst du einfach deren E-Mailadresse oder Mobilnummer auswählen. Ansonsten kannst du diese einmalig für den Bonversand eingeben. Das spart Bonrollen – und zudem wird es dir die Umwelt danken. Die Belege weisen die Kassennummer auf deinem Beleg mit aus.

Was bedeutet die Einzelaufzeichnungs-Pflicht?

Die Einzelaufzeichnungspflicht erfordert die Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls unmittelbar nach dessen Abschluss. Im Einzelnen erfordert dies Aufzeichnungen zum verkauften Artikel, zum Endverkaufspreis, zum Umsatzsteuersatz, zu einem gewährten Rabatt, zum Zeitpunkt (Datum) und zur Anzahl der verkauften Artikel. Eine Pflicht zur Einzelbuchung besteht hingegen nicht.
Zum anderen ist auch grundsätzlich der Name des Geschäftspartners aufzuzeichnen. Allerdings beanstandet es das BMF nicht, wenn die Kundendaten nicht aufgezeichnet werden, sofern dies zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des Geschäftsvorfalls nicht erforderlich ist. Insbesondere bei alltäglichen Bargeschäften im Einzelhandel oder im Taxigewerbe wird die Aufzeichnung der Kundendaten nicht erforderlich sein.

Im Kassensystem werden alle Geschäftsvorfälle gemäß den Anforderungen elektronisch aufgezeichnet und gespeichert, so dass jeder Geschäftsvorfall chronologisch nachvollziehbar ist.

Was ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) stellt sicher, dass die im Kassensystem aufgezeichneten Daten vollständig und korrekt im Falle der Anforderung durch die Finanzbehörden übermittelt werden. Die TSE kann sowohl physisch (als Gerät) als auch cloudbasiert zur Verfügung gestellt werden und muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und abgenommen worden sein.

Wie bereits in der Einleitung dargestellt, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 6. November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 147a AO ohne zertifizierte TSE bis zum 30.09.2020 bekanntgegeben.

enforePOS stellt die Technische Sicherheitseinrichtung cloudbasiert zur Verfügung. Damit ist das aufwendige technische Nachrüsten der bestehenden Kassengeräte nicht notwendig.

Was ist die DSFinV-K?

Die DSFinV-K ist die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Diese knüpft an den GoBD-Export (Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung und Dokumentation) an und wird bis zur Umsetzung der TSE bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet.

Unsere Kassensysteme unterstützen den GoBD-Export und werden mit der Einführung unserer cloudbasierten TSE den DSFinV-K Anforderungen entsprechen.

Was bedeutet die Meldepflicht?

Der § 146a Absatz 4 AO gibt vor, dass der Unternehmer seine elektronischen Registrierkassen beim zuständigen Finanzamt an- und abmelden muss. Die notwendigen Daten für die An- und Abmeldung sollen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 6. November 2019 herausgegebene Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 147a AO ohne zertifizierte TSE bis zum 30.09.2020 gibt vor, dass bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit von der Anmeldung abgesehen werden soll. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird gesondert bekannt gegeben.
Wie werden meine digitalen Daten gesichert/archiviert?

Die in enforePOS erstellten digitalen Aufzeichnungen werden in deinem cloudbasierten enforePOS Geschäftsaccount gespeichert. Die Daten kannst du jederzeit über deinen Geschäfts-Account einsehen und wenn durch die Finanzbehörden angefordert elektronisch zur Verfügung stellen.

Welche Regelungen gelten ab 2020?

Am 1.1.2020 tritt die so genannte Kassensicherungsverordnung (kurz KassenSichV) in Kraft. Gemeinsam mit geänderten Passagen in der Abgabenordnung ergeben sich neue Regelungen, die unter dem Stichwort Fiskalisierung 2020 zusammengefasst werden.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Manipulationen an Geschäftsvorgängen in elektronischen Kassensystemen zu erschweren, und so für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Drei Punkte verdienen Ihre besondere Aufmerksamkeit: Die so genannte Belegausgabepflicht, die Erweiterung Ihres LocaFox POS um eine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung, sowie die Kassenmeldepflicht. In den folgenden Punkten finden Sie weitere Details hierzu.

Für wen gilt die Bonpflicht?

Gemäß des neuen §146a der Abgabenordnung sind Sie ab dem 1.1.2020 verpflichtet, Ihren Kunden nach jedem Geschäftsvorgang einen Beleg auszustellen – oder einfach gesagt: Immer wenn Sie mit Ihrem LocaFox POS kassiert haben, drucken Sie einen Kassenbon und geben der Kundin oder dem Kunden die Möglichkeit diesen mitzunehmen.

Falls das bisher noch keine gelebte Praxis in Ihrem Geschäft war, denken Sie daran, ab 2020 immer einen Bon zu drucken. Weisen Sie auch Ihre Belegschaft darauf hin.

Übrigens besteht für Ihre Kundschaft keine Verpflichtung, den Bon auch mitzunehmen. Doch selbst, wenn der Kunde keinen Beleg wünscht, muss dieser erstellt werden!

Weitere Fragen zum Thema Belegausgabepflicht beantwortet das Bundesministerium der Finanzen auf einer eigens eingerichteten Informationsseite.

Was ist die TSE?

Die technische Sicherungseinrichtung (TSE) speichert umfangreiche Daten zu jedem Geschäftsvorgang in Ihrem Kassensystem in einem manipulationssicheren und standardisierten Format. Damit möchte der Gesetzgeber Prüfungen erleichtern und Manipulationen schneller aufdecken.

Alle elektronischen Kassensysteme müssen seit dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Da es zu Verzögerungen bei der Spezifikation und der Zertifizierung der TSE kam, wird eine fehlende TSE bei Prüfungen durch das Finanzamt bis längstens zum 30.9.2020 nicht beanstandet, wenn für das eingesetzte Kassensystem noch keine zertifizierte TSE angeboten wird.

Wie funktioniert die TSE?

Auf einer eigenen Speicherkarte werden alle Geschäftsvorfälle unveränderbar mit einer eindeutigen und fortlaufenden Transaktionsnummer und einem Prüfwert in einem standardisierten Format abgespeichert. Damit ist es den Finanzbehörden einfacher möglich Manipulationen aufzudecken.

Für Sie ändert sich nichts: Nach dem Einsetzen des TSE-Moduls in Ihrem Bondrucker erfolgt die Speicherung automatisch, wenn Sie Ihr LocaFox POS benutzen. Im Fall einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung durch das Finanzamt werden die Daten aus der Speicherkarte ausgelesen und ermöglichen, alle Geschäftsvorfälle nachzuvollziehen.

Muss ich die TSE zertifizieren lassen?

Nein. Die Zertifizierung der technischen Sicherungseinrichtung beantragt der Hersteller Epson beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie müssen nur sicherstellen, die zertifizierte TSE in Ihrem LocaFox POS zu nutzen. 

Eine gesonderte Zertifizierung des Kassensystems ist nicht erforderlich.

Muss ich mein Kassensystem beim Finanzamt anmelden?

§146a, Absatz 4 der Abgabenordnung verpflichtet Sie als Nutzer des Kassensystems, dem zuständigen Finanzamt bestimmte Angaben über die Art des Kassensystems und der verwendeten, zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung mitzuteilen. Die Meldung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Anschaffung der Kasse erfolgen.

Das Bundesfinanzministerium hat allerdings in einem Schreiben vom 6. November 2019 festgelegt: „Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.“

Ab wann diese elektronische Übermittlungsmöglichkeit verfügbar sein wird, ist im Dezember 2019 noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen des Finanzministeriums, beziehungsweise lassen Sie sich von Ihrer Steuerberatung informieren, sobald Sie die Meldung abgeben müssen.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Eine Übergangsfrist ist im Gesetz nicht vorgesehen. Doch obwohl die Verordnung bereits 2017 verabschiedet wurde, liegen die Spezifikationen für die TSE erst seit kurzem vor, so dass bis Dezember 2019 noch kein Anbieter eine Zertifizierung durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) erhalten hat.

Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium einen Brief im Bundessteuerblatt veröffentlicht, der besagt, dass die Aufrüstungen zwar umgehend durchzuführen seien, aber eine fehlende TSE bei einer Kassennachschau oder Außenprüfung bis zum 30.9.2020 nicht beanstandet werde.

Dennoch empfehlen wir Ihnen, die TSE zu erwerben und einzusetzen, sobald sie zur Verfügung steht, um Nachfragen durch das Finanzamt zu vermeiden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir dürfen keine Steuerberatung durchführen. Deswegen empfehlen wir Ihnen, die Anforderungen mit Ihrer Steuerberatung zu besprechen.

Außerdem verweisen wir auf folgende Quellen, die weitere Informationen beinhalten:

Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV)
§146a der Abgabenordnung (AO)
Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019
FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Belegausgabepflicht
Informationsseite des BSI zum Thema „Digitale Grundaufzeichnungen bei Kassensystemen“
 

Go to top